Archiv für Oktober 2010

Ersten Stock verteidigen

Montag, 4. Oktober 2010

Unterstützt die Scharni 29, ein sympathisches Wohnprojekt:

„Der erste Stock des Hausprojekts Scharni29 soll am 7. Oktober geräumt werden. Nachdem Hausbesitzer Gijora Padovicz uns über Jahre mit Abmahnungen, Klagen und Schikanen überzog, hat er nun einen ersten Erfolg. Denn plant er nun leidlich auszunutzen.
Seit der jetzige Hausbesitzer Gijora Padovicz mit seiner Firma Siganadia GmbH das Haus in der Scharnweberstaße 29 im Jahr 2001 kaufte, versucht er alles, um uns das Leben schwer zu machen. Erst zwang er uns zu einer Sanierung, die wir nicht wollten um dafür dann massive Fördergelder aus dem Projekt „Soziale Stadt“ zu bekommen. Der damals erzwungene Deal: Die Hausbewohner stimmen einer sozialverträglichen Sanierung zu und der Hausbesitzer aktzeptiert die Hausgemeinschaft der BewohnerInnen. So versicherten uns der Hausbesitzer, der Senat und der Bezirk, dass wir nun über 20 Jahre (solange ist der Bindungszeitraum der Förderung) hier weiter leben könnten.
Dass solchen Versprechungen nicht zu trauen ist, zeigte sich bald. Bereits zwei Monate nachdem die Sanierungs abgeschlossen war und die BewohnerInnen wieder in ihre Wohnungen zurückgezogen waren, flatterten die ersten Kündigungen ins Haus. Gründe: Kontakt zur Hausbesetzerszene, illegale Untervermietung und illegale Einbauten. Auch ein Mietrückstand wurde angeführt.
Der Hausbesitzer wollte uns raushaben und suchte nun Gründe um das vor Gericht zu erzwingen. Zu unserer Freude gelang ihm nicht, vor Gericht damit durchzukommmen. Das Amtsgericht Lichtenberg folgte seinen Argumenten nicht, lehnte die Kündigung ab und sprach uns Mietminderung und die Erlaubnis zur Untervermietung zu. Auch vor dem Landgericht in der Littenstraße wurde die Kündigung im 2.,3., und im 4. Stock abgewiesen. Doch ein Verfahren war bei einer anderen Kammer gelandet. Zu unserem Erstaunen gab die dortige Richterin der Kündigung statt. Trotz nahezu gleichem Sacchverhalt urteilte sie genau gegensätzlich. Da die Revision auch gleich mit abgelehnt wurde, klagten wir vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen diese Nichtzulassung.
Trotzdem der Bundesgerichtshof noch nicht endgültig entschieden hat, will der Hausbesitzer nun den ersten Stock freiräumen. Am 7. Oktober soll nun der Gerichtsvollzieher uns um acht Uhr morgens aus den Betten holen und auf die Straße setzen.
Vor einigen Wochen hat er nun auch das Erdgeschoß gekündigt. Dort befindet sich unser subkulturelles Wohnzimmer Chaekpoint Scharni, Vereinsräume und ein Schenkladen in dem Menschen günstige Dinge bringen und abholen können.“


Scharni 29

Der Augenblick der Erkennbarkeit

Sonntag, 3. Oktober 2010

Hier noch einmal der Hinweis auf die Veranstaltung mit Peter Bürger, in der nächsten Woche, am 07.10. um 20:00 Uhr im Jugend- und Kulturzentrum Mon Ami Weimar:

„In Jeder Epoche muß versucht werden, die Überlieferung von neuem dem Konformismus abzugewinnen, der im Begriff steht, sie zu überwältigen.“ Benjamins Satz aus seinen Thesen „Über den Begriff der Geschichte“ gilt auch für die Avantgardebewegungen. Ausgehend von einer Kritik an neuerdings zu beobachtenden Tendenzen, die Unterscheidung zwischen Avantgarde und künstlerischer Moderne einzuebnen, sollen im Anschluß an Benjamins Überlegungen zum „Augenblick der Erkennbarkeit“ eines geschichtlichen Phänomens angestellt und auf die historischen Avantgardebewegungen bezogen werden. Daraus wird sich die Überlegenheit des in der „Theorie der Avantgarde“ entwickelten spezifischen Avantgarde-Begriffs gegenüber einer unspezifischen Begriffsverwendung ergeben, die Avantgarde mit künstlerischer Moderne gleichsetzt. Im Anschluß daran soll der Frage nachgegangen werden, wie heute mit den Avantgarden umzugehen wäre.

Now Playing

Freitag, 1. Oktober 2010

Die alten Sachen von Neurosis sind nicht zu verschmähen:

Über das Lachen

Freitag, 1. Oktober 2010

– Réa sagte sie, du hast recht. Hab Mitleid jetzt, bring mich zum Lachen!
Réa lehnte sich zu mir herüber. Sie machte mir einen so obszönen Vorschlag, daß ich in dem Gewirr von Reaktionen, die uns alle drei krank machten, nicht mehr an mich halten konnte und in Gelächter ausbrach.
– Sag es mir noch einmal, sagte meine Mutter zu mir.
– Komm, sagte Réa, ich sage es dir ins Ohr.
Meine Mutter beugte sich zu Réa hinüber. Dasselbe kindische Lachen kitzelte uns so heftig, Réas obszöner Vorschlag war von so närrischer Ungereimtheit, daß wir uns krümmten und die Bäuche verrenkten, mitten zwischen den anderen Leuten. Die Gäste begannen zu uns herüberzuschauen, aber da sie selbst schon heiter waren und nichts verstehen konnten, glotzten sie nur.
Einige stutzten. Trotz furchtbarer Anstrengungen waren wir außer Rand und Band, wir waren verrückt, unser Gelächter verstärkte sich noch durch das Stutzen, das wir ringsum spürten: dann fing das ganze Restaurant zu lachen an, ohne zu wissen warum, aber es war ein Lachen, das fast weh tat und in Wut umschlagen konnte. Schließlich verebbte dieses ungehörige Lachen, aber in dem eingetretenen Schweigen brach plötzlich ein Mädchen, das nicht mehr an sich halten konnte, von neuem los: noch einmal bemächtigte sich das Lachen des Saales. Schließlich tauchten die Gäste, die Nase noch in der Serviette, verstohlen aus ihrer Verzauberung, wagten es nicht mehr einander anzusehen.1

Dieser Auszug aus dem Roman „Meine Mutter“ von Georges Bataille zeigt eine der Stärken des Surrealismus (aus dem Bataille ohnehin herausragte, der mehr war als Surrealist): Das tiefsinnige Gespür für mikrosoziale Prozesse und Reaktionen. Als ob mit dem Hinabsteigen zur Obszönität ein Gewässer in Bewegung versetzt wäre, das tiefer ist als die Einzelne, weil die Entladung einer Spannung sich verselbstständigt und am Ende nicht die einzelnen Leute, sondern – wie sonderbar scheint dies: – das Reastaurant, der Saal lachen. Und wer kennt nicht die Ratlosigkeit, wenn nach einem gemeinsamen Lachkrampf die Puste raus ist?

  1. Georges Bataille: Meine Mutter, in Jürgen Manthey (Hrsg.): Georges Bataille. Das obszöne Werk. Reinbek bei Hamburg 1977. [zurück]